Übergänge in die Volljährigkeit

31.05.2017

Von: Willkommen bei Freunden


Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge genießen einen besonderen Schutz in Deutschland. Dazu gehört unter anderem, dass ihnen ein Vormund zugeteilt wird, sie in betreuten Unterkünften oder Pflegefamilien untergebracht werden und Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Ausbildung erhalten. Diese Angebote der Kinder- und Jugendhilfe enden häufig abrupt, wenn junge Geflüchtete die Volljährigkeit erreichen. Dadurch können die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Integration von jungen Geflüchteten gefährdet werden. Hinzu kommt, dass mit Erreichen der Volljährigkeit die Bleibeperspektive für junge Geflüchtete unsicher wird.



In dem Themendossier „Übergänge in die Volljährigkeit“ finden Sie neben rechtlichen Grundlagen auch zwei Praxisbeispiele aus Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland. 

 

Betreute Jugendwohngemeinschaften für volljährige unbegleitete Geflüchtete in Saarlouis. In Saarlouis können volljährige unbegleitete Geflüchtete in Jugendwohngemeinschaften weiter betreut werden. Dafür stehen momentan zwei WGs für knapp 15 Jugendliche zur Verfügung. Das ist Teil des Jugendschutzkonzeptes. Denn bei Besuchen in Sammelunterkünften wurde festgestellt, dass sich viele der jungen Erwachsenen dort nicht optimal weiterentwickeln können. 

 

Ein Praxiseinblick in die "Betreute Jugendwohngemeinschaften für volljährige unbegleitete Geflüchtete in Saarlouis" wird ab der Seite 6 beschrieben. 

 

 

 


 

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