Saarlouis zahlt Zuschuss zur Windelentsorgung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 Richtlinien zur Gewährung eines Zuschusses für die Windelentsorgung „Saarlouiser Windelzuschuss“ erlassen. Der Zuschuss wird erstmals ab Juli 2010 für das Jahr 2010 gewährt.

 

Ziel des Saarlouiser Windelzuschusses ist die Entlastung von Familien bei den Kosten der Windelentsorgung. Der jährliche Zuschuss beträgt 50,00 EURO pro Kind bzw. inkontinente behinderte oder inkontinente bedürftige Person. Der Zuschuss wird nicht für Personen gewährt, die in Pflegeeinrichtungen und Altenheimen leben.

 

Gefördert werden Privathaushalte mit Kleinkindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet. Daneben werden behinderte sowie bedürftige Menschen, die an Inkontinenz leiden und in Besitz des Saarlouiser Sozialpasses sind, bezuschusst.

 

Berechtigter Personenkreis für den Sozialpass: 

Empfänger/-innen von ALG II, 1-€ Jobber/-innen, Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen mit Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen, Rentner/-innen mit kleinem Einkommen im Leistungsbezug der Grundsicherung, BAföG-Empfänger/-innen, Empfänger/-innen von Wohngeld und Kriegsopferfürsorge sowie Empfänger/-innen von sonstigen Leistungen der Sozialgesetzgebung (SGB) z.B. Empfänger/-innen von Pflegegeldleistungen

Richtlinie und den Antrag zum Windelzuschuss erhalten Sie hier. 

 

Stabsstelle Sozialplanung

Michael Leinenbach

"Haus Koch" Grüne Baum Str. 2

66740 Saarlouis

Tel: 06831/443-457

Mobil: 0172/6857206

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